Fahrrad

Die neue StVO 2020 – Mehr Sicherheit für Radfahrer

Die neue StVO

Die neue StVO ist in Kraft getreten und bringt eine Menge positiver Veränderungen für die Sicherheit der Radfahrer.

Damit die neuen Regeln schneller bekannt werden und sich schneller durchsetzen, beziehungsweise eingehalten werden, schreibe ich gerne darüber, ganz aus eigenem Interesse, weil wir gerne unversehrt nach Hause kommen.

Die wichtigsten Änderungen in der StVO auf einen Blick

  • Mindestüberholabstand 1,50 m
    Dies gilt innerorts, außerhalb geschlossener Ortschaften sind es sogar 2 Meter. Ganz wichtig, das gilt auch für Radfahrer, die auf einem Schutzstreifen oder Radweg unterwegs sind. Die Linie auf dem Boden entbindet dich nicht von der Einhaltung des Abstandes. Wenn du diesen Abstand nicht einhalten kannst, gilt faktisch ein Überholverbot.
  • Parken auf Radwegen
    Das Parken auf einem Radweg wird endlich deutlich teurer. Bis zu 100 € und ein Punkt in Flensburg sind nun möglich. Das Zuparken eines Radweges ist nicht nur ärgerlich, es ist auch gefährlich, weil Radfahrer so auf die Straße gezwungen werden.
    Ich parke ja auch nicht auf der Straße, um nicht den Radweg zu blockieren.
  • Halten auf dem Schutzstreifen
    Bisher durftest du bis zu drei Minuten auf einem Schutzstreifen halten. Dies ist nun verboten.
Radfahrstreifen und Schutzstreifen - Die Unterschiede
Der Radfahrstreifen ist auf der Fahrbahn an der durchgezogenen Linie zu erkennen. Dieser Streifen ist für Autofahrer tabu.
Der Schutzstreifen wird dagegen durch eine unterbrochene Leitlinie begrenzt. Autos dürfen diese Spur im Bedarfsfall mitbenutzen, dürfen dabei aber keine Radfahrer gefährden.
  • Tür öffnen ohne Schulterblick
    Wer Radfahrer durch das Öffnen einer Autotür gefährdet, muss mit einem Bußgeld von 140 € und einem Monat Fahrverbot rechnen.
    Am besten gewöhnen wir uns den niederländischen Griff oder auch Holländer-Griff an. Die Tür wird mit der rechten Hand geöffnet, dadurch dreht sich der Oberkörper automatisch nach links.
  • Abbiegen mit Gefährdung
    Auch hier werden 140 € und ein Monat Fahrverbot fällig.
  • Nebeneinanderfahren ist erlaubt
    Der nachfolgende Verkehr darf nicht behindert werden. Das heißt, wenn genug Platz zum Überholen vorhanden ist, ist es keine Behinderung durch die Radfahrer.
  • Fahrverbot schon ab 21 km/h
    Hat nur indirekt mit dem Fahrrad zu tun, aber die Änderung trägt zum Schutz der Radfahrer und Fußgänger bei. Wer innerorts 21 km/h zu schnell ist, legt 80 € und seinen Lappen (1 Monat) auf die Theke. Die Petition des Automobilclub Mobil gegen die neue StVO halte ich für mehr als nur peinlich. Wer mit über 70 km/h durch eine geschlossene Ortschaft kachelt, überschreitet die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht nur um mehr als 40%, er verdoppelt auch seinen Bremsweg von 25 Meter auf 49 Meter, vergiss den einen Meter.
  • Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen
    Fahrzeuge mit über 3,5 to dürfen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, max. 11 km/h abbiegen.
    Bitte verlass dich nicht darauf, immer Schulterblick, auch wenn deine Ampel grün anzeigt.

Änderungen für Radfahrer

Die neue StVO hat auch für die Radfahrer ein paar unangenehme, aber notwendige Überraschungen.

  • Fahren auf dem Gehweg
    Das unberechtigte Befahren eines Gehweges kostet nun bis zu 100 €.
  • Geisterfahrer auf dem Radweg
    Geisterfahrer auf dem Radweg zahlen nun mindestens 20 €.

Neue Verkehrsschilder

Die neuen Verkehrszeichen in der StVO von links nach rechts

  • Zweiräder dürfen nicht überholt werden.
  • Der grüne Pfeil ausschließlich für Radfahrer.
  • Fahrradzone, verhält sich analog zur Fußgängerzone. Ein Zusatzschild kann andere Verkehrsteilnehmer erlauben, aber die Fahrräder haben Vorrang und es gilt Tempo 30.
  • Radschnellweg und
  • Parkplatz für Lastenräder.

Es wird

Die neue StVO ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch nicht genug. Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen gerade innerorts halte ich immer noch für viel zu niedrig. In Deutschland hat sich im Laufe der Jahrzehnte ein Verhalten eingeschliffen, dass Derjenige, der sich an die Regeln hält, bedrängt oder beschimpft wird. Gerade die niedrigen Bußgelder haben für eine ganz andere Höchstgeschwindigkeit gesorgt, die nach der Regel: angezeigte Höchstgeschwindigkeit plus 20 km/h funktionierte.

Um gleich diversen Mails und Kommentaren mit der Zeile „Ja, aber die Radfahrer, die …“ vorzubeugen noch zwei, drei Sätze. Nummer eins, wir sind nicht die Radfahrer. Wir beachten die StVO, fahren nicht über Rot, rasen durch keine Fußgängerzonen, sind keine Geisterfahrer und sind mit ordentlich ausgerüsteten Rädern unterwegs. Wir fahren rücksichtsvoll und geben Autofahrern gerne mal den Vortritt. Trotz unserer vorausschauenden Fahrweise und Rücksichtnahme müssen wir durch unser Handeln fast jeden Tag Unfälle verhindern oder werden von Autofahrern bedrängt und dies nicht selten auch vorsätzlich. Diese häufigen Machtdemonstrationen mit einem tonnenschweren Fahrzeug sind gefährlich und peinlich.

Nummer zwei, die offiziellen Unfallzahlen beweisen, wer am gefährlichsten unterwegs ist und bei 75% aller Unfälle zwischen Auto und Fahrrad trägt nun einmal der Autofahrer die Schuld.

Alle Änderungen an der StVO kannst du beim Bundesverkehrsministerium nachlesen.

Ein letztes Wort an einige Fahrradfahrer da draußen, StVO, das ist keine zufällige Kombination von vier Buchstaben in deiner Buchstabensuppe.

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